In Zeiten, in denen der öffentliche wie private Umgang zwischen Menschen immer roher und härter wird und Macht und Druck, bis hin zum Missbrauch die Beziehungsgestaltung prägt, braucht unsere Gesellschaft dringend andere Konzepte als Alternative.
Wir möchten es Menschen ermöglichen, Beziehungen vielfältiger, flexibler und von tieferer innerer Qualität gestalten zu können. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Förderung von Menschen, die in unserer Gesellschaft weniger Chancen hierzu bekommen und ganz im besonderen in der Förderung von Kindern und Jugendlichen.
Wir Menschen sind Beziehungswesen. Wir treten mit Jedem und Allem in Beziehung, ob wir wollen oder nicht.
Die Art, Tiefe und vor allem die Qualität des Kontaktes entscheidet nicht nur über die Form der Beziehung, sondern ganz maßgeblich auch darüber, wie gut sie uns tut. In Beziehung zu sein ist dabei nicht weniger überlebenswichtig für uns, als zu essen und zu trinken.
Um neue Wege der Beziehungsgestaltung zu bahnen, bietet sich die Arbeit mit Musik und ganz besonders mit dem Klang in hervorragender Weise an. Der Klang ist für uns Menschen eines der archaischten Mittel in Beziehung zu treten, lange vor der Sprache und der Kognition. Er erfordert konträre Konzepte des Kontaktes durch Druck, Kraft, Willenslenkung, Machertum und Konkurrenz und ist dann in der Lage komplexeste Beziehungen zu gestalten, die nicht als Einbahnstraßen fungieren, sondern im echten Austausch, miteinander als Einheit miteinander verbunden sind. Diese können uns mit tiefer und alter Weisheit in uns in Berühurng bringen.
Diese Art der Beziehungsgestaltung durch den Klang kann uns resilienter und gesünder machen, reich an tiefen, berührenden Erfahrungen und uns zu einem selbstbestimmteren und glücklicherem Leben führen.
KlangKontakt - Verein zur Förderung der persönlichen Kontaktfähigkeit durch Musik- und Klangarbeit e. V.
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Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Gifhorn StNr. 19/218/06599 mit Bescheid vom 06.11.24 nach § 60a AO gesondert festgestellt.
Wir fördern nach unserer Satzung als gemeinnützige Zwecke Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr(n). 5 AO) und sind berechtigi für Spenden, die zur Verwendung dieser Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
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Präambel
Immer mehr erleben wir, dass in unserer Gesellschaft der persönliche Kontakt zu einem selbst und damit auch zu anderen Menschen, sowie der gesamten Umwelt, erschwert oder belastet und in seiner Qualität reduziert ist.
Die Kontaktfähigkeit ist aber Voraussetzung und Bestandteil von Beziehungsbildung und -gestaltung, auch von Konfliktbewältigung, und stellt somit einen zentralen Punkt in der Gestaltung gesellschaftlichen Zusammenlebens dar, zwischen den Menschen wie auch der Menschen zu seiner gesamten Umwelt.
Musik oder Klang spielt in dieser Hinsicht, seit Menschheitsbeginn, eine zentrale Rolle, nicht nur als kulturelle Errungenschaft, sondern als biologische Grundfähigkeit jedes Individuums.
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